Bei bundesweiten Ermittlungen wegen der Verbreitung rechtsextremer Musik im Internet hat die Polizei heute mehr als 330 Wohnungen durchsucht. Wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilt, werde gegen 342 Verdächtige ermittelt, die über die Internet-Tauschbörse KaZaa Musiktitel mit volksverhetzenden Inhalten anbieten. Die Liedtexte seien menschenverachtend, rassistisch und teilweise mit nationalsozialistischem Inhalt. Das BKA koordiniert die Razzien in allen Bundesländern außer Bremen. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete gegen diese Anbieter Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) ein.
"Bei der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts kommt der Musik einschlägiger Interpreten, insbesondere den Skinhead-Bands, eine besondere Bedeutung zu. Neben Konzerten ist das Internet ein wichtiges Medium zur Verbreitung ihrer Musik", teilt das BKA mit. Die heutigen Maßnahmen bewiesen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstelle. Das gelte insbesondere für die Tauschbörsen. Mit den Razzien soll eine
präventive Wirkung erzielt werden.
BKA-
Präsident Jörg Ziercke betont, dass die Strafbarkeit der Weitergabe rechtsextremistischen Liedguts verdeutlicht werden soll: "Volksverhetzung ist kein Bagatelldelikt. Skinhead-Musikgruppen transportieren politische Feindbilder und sind die Wegbereiter für die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts. Gezielt werden junge Leute angesprochen und in den Dunstkreis des Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit einbezogen. Der Staat darf nicht zulassen, dass demokratische Rechte und Freiheiten von denen missbraucht werden, die sie bekämpfen."
Das BKA hatte bereits im Jahr 2001 bundesweite Maßnahmen gegen die Verbreitung rechtsextremistischer Musik über die Internet-Tauschbörse Napster initiiert.