06.02.2009, 13:17 | - 1 |
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Wie die Seite Die Topnews berichtet wurden die beiden großen Werbeanbieter Google Adsense und Vibrantmedia als Werbung auf Webseiten als unzulässig bezeichnet. Die Top News Seite erhielt dazu eine kostenpflichtige Abmahnung. Das stellt natürlich das gesamte Werbekonzept auf den Kopf, falls C & A damit durchkommen sollte. Ich hoffe die Topnews haben sich einen fähigen Anwalt genommen....
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11.02.2009, 00:53 | - 2 |
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Die C&A Mode KG hat heute die gegen die-topnews.de ausgesprochene Abmahnung zurückgezogen. Seitens C&A betrachte man die Angelegenheit als erledigt und werde die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei entsprechend instruieren.
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