20.01.2004, 12:55 | - 8 |
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N4p hat schon Recht so ist es nicht. Allein die Andeutungen sind in Deutschland schon Strafbar : Eine Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Kennzeichen, Parolen oder Lieder stellt eine Straftat i.S. der §§ 86, 86a StGB oder § 20 des Vereinsgesetzes dar. Kennzeichen sind in Gegenständen verkörperte Symbole und nichtkörperliche optische oder akustische charakteristische Erkennungszeichen einer verbotenen Organisation, die den Schutzzweck des § 86a ersichtlich verletzen, weil sie dem unbefangenen Dritten den Eindruck eines Kennzeichens einer Vereinigung der in § 86 bezeichneten Art vermitteln.(Dreher/Tröndle, StGB, 47. Auflage/1995, S. 635). Schutzzweck ist die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaats und des politischen Friedens. Kennzeichen rechtsextremistischer Organisationen gem. §§ 86a, 86 Abs. 1, Nr. 2 u. 4 StGB (Strafbarkeit nach Rechtskraft des Verbotes) Quelle : http://www.polizei.nrw.de/bochum/bo/...k/symbolik.htm Auf der Site sind auch diverse Abzeichen aufgelistet, welche verboten sind. Da es sich hier aber um einen Screenshot aus einem Spiel handelt denke ich nicht, das es strafbar werden könnte, selbst wenn wir keine geschlossene Community wären. Desweiteren ist das Hakenkreuz meines Wissens nach NUR ein keltisches Kreuz, welches sich die Nazis zum Symbol gemacht haben. Aber is ja auch egal, kein Grund sich zu zanken Also back 2 Topic Jungs bye Mila |
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